Die Opposition ruft nach Neuwahlen. Politische Zuspitzung und Polemik sind ihr gutes Recht. Doch sollte der Seriosität der Debatte zuliebe schon darauf hingewiesen werden, dass das Grundgesetz Neuwahlen nicht mal so im Vorbeigehen ermöglicht, schon gar nicht, wenn die Opposition sie lautstark fordert. Neuwahlen ansetzen kann der Bundespräsident. Wer sollte das nun tun? Der amtierende Präsident Jens Böhrnsen? Das möglicherweise neue Staatsoberhaupt Christian Wulff? Oder Joachim Gauck? Abgesehen davon: Neuwahlen setzen das Eingeständnis der Regierenden voraus, dass sie die Lage nicht im Griff haben. An diesem Punkt ist die Republik (noch?) nicht.