Es ist ein Drama. Mit 12 gegen fünf Stimmen entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vergangenen Freitag in Straßburg, die künstliche Ernährung, mit der der 38-jährige französische Komapatient Vincent Lambert am Leben erhalten wird, dürfe eingestellt werden. (DT vom 6.6.) Der Fall des Krankenpflegers, der 2008 mit dem Motorrad verunglückte, erregt seit Jahren die Gemüter. Nun entzweite er auch die Richter des EGMR: „Wir bedauern, dass der Gerichtshof durch diesen Beschluss das Recht verwirkt hat, den Titel ,Gewissen Europas‘ zu tragen, den er zum 50. Gründungsjubiläum 2010 angenommen hatte“, hielten die unterlegenen Richter fest.
„Natürlich“, „gewöhnlich“, „verhältnismäßig“
Warum Katholiken mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall „Vincent Lambert“ nicht einverstanden sein können. Von Stefan Rehder