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Menschenrechte im Ausland achten

Ein Nationaler Aktionsplan soll deutsche Firmen stärker in die Pflicht nehmen. Von Robert Luchs
Foto: IN | Startete bereits 2013: Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte.

Deutsche Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, wesentliche menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen vorzubeugen. Die Bundesregierung wird dazu im Mai einen nationalen „Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschieden, der sich unter anderem auf ein Gutachten der Organisationen Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam stützt. Freiwillige Standards reichen nicht Das Gutachten bezieht sich dabei insbesondere auf die UN-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte, zu deren nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender oder mangelhafter Brandschutz in Textilfabriken, ...

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