Bis heute Mittag wird der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über eine Novellierung des Stammzellgesetzes beraten. 28 Redner werden dabei vier unterschiedliche interfraktionelle Gesetzentwürfe sowie einen Antrag vorstellen und mit Argumenten verteidigen. Auch wenn dabei versucht werden wird, den Eindruck zu erwecken, als ginge es bei der Novelle des Stammzellgesetzes um eine wissenschaftlich begründbare, scheinbar notwendige Fortschreibung einer Entscheidung, die der Deutsche Bundestag bereits 2002 mehrheitlich getroffen habe, so gibt es doch längst eine Reihe von Fakten, die gegen eine solche Darstellung sprechen.
Keine Frage der Ethik
Will Deutschland weiterhin so hohe Fördergelder aus Brüssel, muss der Stichtag weichen