Mit gestärktem Rücken können am Montag alle Bischöfe zum Ständigen Rat reisen, aus deren Sicht eine Veränderung des kirchlichen Arbeitsrechts wenig wünschenswert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat Rechtssicherheit geschaffen in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Von höchster juristischer Warte besteht kein Einwand gegen die in der kirchlichen Grundordnung vorgesehenen Loyalitätserwartungen an kirchliche Mitarbeiter.