Was für ein Wort: „Strenggläubig“! Obwohl es erst gar nicht auffällt. Man liest den darunter stehenden Artikel, der von einer amerikanischen Standesbeamtin berichtet, die aus der Beugehaft entlassen worden ist. Ihr Vergehen: Sie hat sich geweigert, einem Erlass des Supreme Courts Folge zu leisten und ein Männerpaar zu trauen, und zwar aus Glaubensgründen. Doch dann kehrt der Blick zurück zur Überschrift. Strenggläubig? Warum nicht einfach nur gläubig? Soll man diese Frau für eine Ausnahmegläubige halten? Sie fordert immerhin die staatlichen Organe heraus, wenn sie das Rechtsinstitut der Ehe, was bis vor kurzem noch rechtliche Norm war, der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten wissen will.