„Baustelle: betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“ Als Kinder haben wir Schilder mit dieser Aufschrift mit Vorliebe missachtet. Kein Bauzaun war hoch genug, um nicht doch überwunden zu werden. Notfalls per Räuberleiter. Wobei dann nicht bloß die geöffneten, auf Hüfthöhe ineinander verschränkten Hände, sondern auch die Schultern und bisweilen sogar der Kopf eines Kameraden kurzweilig zweckentfremdet wurden und als Sprossen zu dienen hatten. Dennoch wäre uns nie in den Sinn gekommen, zu bestreiten, dass die Aufsichtspflicht von Eltern an und für sich eine kluge Einrichtung ist.