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Europäer haben ein Recht, religiöse Symbole zu tragen

In drei von vier Fällen gegen Großbritannien wagte der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ folgenschwere Abwägungen. Von Stephan Baier
Foto: dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Wieviel erkennbare religiöse Symbolik verkraftet die säkulare Gesellschaft? Wieviel Glaube darf im öffentlichen Raum sichtbar werden? Was im christlichen Abendland über Jahrhunderte – im Grundsatz seit Kaiser Konstantins Toleranzedikt von Mailand vor 1 700 Jahren – eine Selbstverständlichkeit war, beschäftigt zunehmend die Gerichte. Nach seinem Kreuz-Urteil von 2011 und seinem Kopftuch-Urteil von 2008 hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg – eine Einrichtung des Europarates, nicht der Europäischen Union, wie mitunter fälschlich behauptet wird – in mehreren britischen Fällen geurteilt und dabei die Religionsfreiheit gegen andere Rechte und Pflichten abgewogen.

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