Berlin (DT/KNA) Deutschland sollte nach Auffassung des Deutschen Ethikrats auf ein internationales Verbot des Klonens zum Zweck der menschlichen Fortpflanzung hinwirken. Technisch rücke diese Möglichkeit offenbar näher, heißt es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Darin bekräftigt das Expertengremium zugleich die Bedeutung des Verbots des sogenannten reproduktiven Klonens von Menschen. Für Deutschland sieht der Rat keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Allerdings empfiehlt er bei zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken, ethische und rechtliche Fragen zu klären. Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung von künstlichen Keimzellen und Embryonen.