Befürworter und Gegner einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben sich im Verlauf der Öffentlichen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgeworfen, eine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Regelung herbeiführen zu wollen. So erklärte der Bonner Staatsrechtler Matthias Herdegen, der als Sachverständiger von den Initiatoren des Gesetzentwurfes für eine kaum begrenzte Zulassung der PID (Bundestagsdrucksache 17/5451) benannt worden war, sowohl ein gesetzliches Verbot als auch eine weitreichende Beschränkung der PID griffen in die Grundrechte potenzieller Eltern ein. Jedes Paar sei „aus verfassungsrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Verwirklichung eines Kindeswunsches und im Hinblick auf die ...
Elternrechte kontra Menschenwürde
PID: Expertenanhörung geriet zum Juristen-Streit. Von Stefan Rehder