Es gibt keine Rechte ohne Pflichten. Selbst die unveräußerlichen Menschenrechte, die von niemandem verliehen werden können und deshalb auch von niemandem erworben werden müssen, verpflichten dazu, sie – in vollem Umfang – auch bei anderen anzuerkennen. Auch das Wahlrecht und damit die Möglichkeit, dem eigenen politischen Willen Ausdruck und Nachdruck zu verleihen, ist mit der moralischen Pflicht verbunden, von ihm nach bestem Wissen und Gewissen Gebrauch zu machen. Wer daher am Sonntag den Wahllokalen fern bliebe, käme dieser Pflicht genauso wenig nach wie derjenige, der sich die Platzierung seiner beiden Kreuze von Wut diktieren ließe. Wählen ist eine ernste Herausforderung und überaus verantwortungsvolle ...