Bonn/Berlin (DT/KNA) In der Debatte über den sogenannten Blasphemie-Paragrafen spricht sich die Deutsche Bischofskonferenz für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. „Die Vorschrift nimmt einen klugen Ausgleich zwischen hohen Verfassungsgütern wie der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit und der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor“, sagte Sprecher Matthias Kopp am Dienstag in Bonn. Die Diskussion über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches hat vor dem Hintergrund der Anschläge auf die französische Zeitschrift „Charlie Hebdo“ neuen Auftrieb erhalten. Das Satiremagazin war wegen seiner Mohammed-Karikaturen ins Visier der islamistischen Attentäter geraten.