Die Bundesregierung will ein Atommoratorium durchsetzen. Der Betreiber vom Kraftwerk Biblis klagt aber gegen das Land Hessen. Warum? Die Bundesregierung kann an dieser Stelle nur eine Absicht äußern. Die Verfügung der Betriebseinstellung muss vom Land Hessen ausgesprochen werden. Die Klage richtet sich deshalb auch an das Land Hessen; ob diese Verfügung nach einer vorübergehenden Betriebseinstellung zulässig ist, richtet sich ausschließlich nach Paragraf 19 Absatz 3 Atomgesetz. Bundesminister Röttgen hat argumentiert, es wäre nach den Ereignissen in Japan Gefahr in Verzug, man müsse schnell handeln. Ist er also gar nicht so richtig zuständig gewesen dafür? Er hat die Weisungsbefugnis. Das Atomgesetz wird von den Ländern ausgeübt im ...
Das Recht als Hürde für schnellen Ausstieg
Der Umweltrechtler Professor Alexander Roßnagel über den Rechtsstreit zwischen Hessen und RWE von MARKUS WERZ