Wien (DT/sb) Die Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden. Wenige Tage vor dem Ende der Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer (SPÖ) hob der Verfassungsgerichtshof in Wien am Freitagmittag das Ergebnis der Stichwahl vom 22. Mai wegen schwerer Mängel auf. Damals lag der frühere Bundessprecher der Grünen, Alexander Van der Bellen, nach Auszählung der Briefwahlunterlagen nur 30 863 Stimmen vor FPÖ-Kandidat Norbert Hofer. Das Höchstgericht stellte nun erhebliche Rechtsverstöße fest, die von Einfluss auf das Wahlergebnis gewesen sein könnten.