Eines ist sicher. Wenn der Deutsche Bundestag das vom Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 für verfassungswidrig erklärte „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ noch in dieser Legislaturperiode durch eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung ersetzen will, dann muss er sich schon sehr sputen. Lässt man die verbleibenden Sitzungstage dieser Woche außer Acht, stehen den Abgeordneten nämlich nur noch ganze fünf Sitzungswochen zur Verfügung, bevor es in die Sommerpause geht: Die kommende Woche sowie je zwei weitere Sitzungswochen im Mai und im Juni. Danach geht es für die Abgeordneten in die Sommerpause und in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfes.
Berlin
Neuregelung der Suizidbeihilfe: Nicht mehr in dieser Legislaturperiode?
Die gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid lässt weiter auf sich warten. Warum das gar nicht so verkehrt ist.