Karlsruhe (DT/KNA) Ein Transsexueller, der als Frau ein Kind ausgetragen und geboren hat, hat kein Recht, sich später als Vater des Kindes eintragen zu lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Transsexuellen ab, der zunächst als Frau lebte, sich dann aber rechtlich als transsexueller Mann anerkennen ließ. Eine Geschlechtsveränderung lasse das Rechtsverhältnis zwischen Transsexuellen und ihren Kindern unberührt, betonte der Bundesgerichtshof. Er wandte eine entsprechende Vorschrift des Transsexuellengesetzes (TSG) auch auf den vorliegenden Sonderfall an: Der Kläger hatte nach seiner rechtlichen Geschlechtsveränderung von Frau zu Mann ein Kind zur Welt gebracht.