Ist die Konversion zum christlichen Glauben ein Asylgrund? Und wer darf entscheiden, wann Glaube vorliegt? Antwort auf diese Fragen gibt eine Studie des Internationalen Katholischen Missionswerks Missio. Darin geht es um den Zusammenhang von Asylanträgen und Konversionen zum christlichen Glauben: „Asyl für Konvertiten? Zur Problematik der Glaubwürdigkeitsprüfung eines Glaubenswechsels durch Exekutive und Judikative.“ Im Geleitwort zur Studie macht der Migrationsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Weihbischof Josef Voß (Münster), auf das eigentliche Problem aufmerksam: Noch immer werden zum Christentum Konvertierte in Ländern wie Iran, Irak, Nordkorea oder Pakistan verfolgt. Es ist deshalb ihr gutes Recht, Asylanträge zu ...
Missio kritisiert deutsche Asylpraxis
Studie fragt: Wem steht ein Urteil über die Glaubwürdigkeit von Konversionen zum Christentum zu?