Berlin (DT/KNA) Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs hat der Bundestag am Donnerstag in Erster Lesung beraten. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Opfern von sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen zu ersparen. Ferner sollen der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern erleichtert und die Informationsrechte von Opfern erweitert werden. Der federführend vom Bundesjustizministerium entwickelte Entwurf greift die Empfehlungen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch auf.