Berlin (DT/KNA) Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, das Gesetz greife unmittelbar die Empfehlungen aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch auf. Es „verbessert vor allem die Stellung des Opfers im Strafverfahren deutlich“ und mindere die damit verbundenen psychischen Belastungen. Zudem schreibt der Entwurf eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von drei auf 30 Jahre fest.