Der „Fall Sarrazin“ hat mehrere Ebenen. Diese haben miteinander zu tun, müssen aber getrennt bewertet werden, um sich präzises und nüchternes Denken zu bewahren. Die persönliche Ebene: Es ist falsch, dass Bundesregierung und Bundespräsident kaum verbrämten, augenzwinkernden Druck auf das unabhängige Institut der Bundesbank ausüben, damit diese ihr Vorstandsmitglied Sarrazin zum Rücktritt zwingt. Die von Regierung und Bundespräsident insinuierte Staatsräson ist hier mindestens zwei Nummern zu hoch gegriffen. Mit dem Verweis auf die Staatsräson lässt sich alles und jedes begründen, ohne dafür eine inhaltliche Auseinandersetzung führen zu müssen. Staatliche Organe dürfen nicht zu Erfüllungsgehilfen von Gesinnungen werden.