Schuld an allem ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er urteilte im Dezember 2020, die freie Selbstbestimmung des Suizidwilligen schließe das Recht ein, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlerpartei ÖVP wollte die Suizidbeihilfe so restriktiv wie möglich zulassen. Doch in der Begutachtung des neuen Sterbeverfügungsgesetzes und der Neuregelung des geänderten Strafgesetzes zur „Mitwirkung an der Selbsttötung“ werden mehr als nur handwerkliche Fehler benannt.
Leben und töten lassen
Nicht nur Österreichs Bischöfe, kirchliche Vereine und Institute, sondern auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, Apotheker, Ärzte und Psychiater kritisieren die Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe.
