Wieder einmal sorgen Vorhaben aus dem Bundesinnenministerium für Wirbel. Diesmal ist auch die Kirche betroffen. Denn Schäubles Haus plant, auch Geistliche abhören zu lassen – wenn dadurch „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ abgewandt werden kann. Im Zuge der Novellierung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA) möchte das Ministerium auch Abgeordnete und Strafverteidiger vom bisherigen Abhörverbot ausnehmen. Schon vor einigen Monaten hatte das Ministerium angekündigt, diese Möglichkeit zu schaffen. Journalisten und Ärzte gelten als sogenannte Berufsgeheimnisträger und waren davor geschützt. Zwar handelt es sich bei dem neuerlichen Vorstoß nur um einen Referentenentwurf.
Lauschangriff auf Beichtstühle geplant
Bundesinnenministerium will Abhörschutz von Geistlichen, Abgeordneten und Anwälten aufheben