Papier ist mitunter unerträglich geduldig. Die „Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“ etwa, über deren Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht, hat sich schon viel gefallen lassen. Artikel 8, der das Recht von Menschen auf „Achtung der Privatheit und Familienlebens“ gewährleisten soll, wird regelmäßig von Juristen angeführt, die eine Liberalisierung von Gesetzen erzwingen wollen, die dem Schutz des Lebens dienen.
Kommentar: Zwei „Kinder des Lichts“
Von Stefan Rehder