Der Vorwurf, Papst Franziskus hätte mit seinen Richtlinien zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und dessen Vertuschung alle Teilkirchen der Welt dazu verpflichten müssen, bei der Aufklärung und Ahndung mit der weltlichen Justiz zusammenzuarbeiten, greift nicht. „Vos estis lux mundi“ ist ein Regelwerk für die gesamte Weltkirche. Und es herrschen leider in vielen Teilen des Globus keine rechtsstaatlichen Verhältnisse. In Europa und in weiten Teilen Amerikas ist die Zusammenarbeit der Kirche mit der staatlichen Strafverfolgung möglich und zum Beispiel in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Aber in despotischen Regimen müssen die Kirchenführer genau überlegen, wie sie sich gegenüber staatlichen Stellen verhalten.
Kommentar
Regeln alleine genügen nicht
Nicht die Frauenweihe, die Lockerung des Zölibats oder eine liberalere Sexualmoral sind der Weg zur Gesundung, sondern ein erneuertes Streben nach Heiligkeit. Von Guido Horst