Die Stellungnahme, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz gestern zu dem Ende August vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ veröffentlichte, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig (siehe auch Seite 4). In ihr stellen die deutschen Oberhirten gleich Dreierlei unmissverständlich klar. Erstens: Menschenwürdige Sterbebegleitung ist eine Aufgabe, der sich niemand entziehen kann. Zweitens: Die Frage, wie das gelingen kann, ist für die katholische Kirche – trotz ihres gesamtgesellschaftlichen Charakters – keine sekundäre, sondern eine, die „höchste Bedeutung“ besitzt.
Kommentar: Deutsche Hirten reden Klartext
Von Stefan Rehder