Im Jahr 318 n. Chr. erließ Kaiser Konstantin ein Gesetz, das es allen Römern verbot, ihre Kinder zu töten. Bis dahin war es bei ihnen Brauch gewesen, jedes neu geborene Kind dem „pater familias“ vor die Füße zu legen. Nur diejenigen, die er vom Boden aufhob, durften weiterleben und wurden in die „familia“ aufgenommen. Uneheliche und behinderte Kinder sowie Mädchen hatten damals derart schlechte Karten, dass Kaiser Konstantin die Beachtung seines neuen Gesetzes nur durch Verhängung tödlicher Strafen durchzusetzen vermochte.
Kommentar: Belgiens Rückfall in die Barbarei
Von Stefan Rehder