Karlsruhe (DT/dpa) Eine neue Klage gegen den Euro-Rettungsschirm wird zu keiner Verzögerung der für den 12. September angesetzten Euro-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Eine Gruppe von Klägern, die unter dem Namen „Europolis“ auftritt, hatte am Montag eine neue Beschwerde eingereicht. Sie fordern, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Nach Auffassung der Kläger verstößt der permanente Rettungsschirm ESM auch gegen europäisches Recht. Auf die derzeit anhängigen Verfahren habe der neue Antrag jedoch aller Voraussicht nach keine Auswirkungen, so die Gerichtssprecherin.