Herr Staatssekretär Krings, Sie haben gestern im Bundestag gegen die „Ehe für alle“ gestimmt, warum? Der Gesetzgeber hat den Ehebegriff nicht erfunden, sondern in einer zweitausendjährigen christlichen Tradition vorgefunden. Er hat ihn aufgegriffen. Darum darf er zwar gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte und Pflichten geben. Und das ist mit dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft ja auch geschehen. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Ehe aber im Einklang mit der Auffassung weiter Teile der christlichen Kirche der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten. Eine Frontstellung zwischen dem kirchlichen und dem staatlichen Ehebegriff in einer solch zentralen Frage tut weder dem Verhältnis von ...
Kein Beitrag zum Rechtsfrieden
Jeder Richter kann die „Ehe für alle“ vor das Bundesverfassungsgericht bringen, meint Staatssekretär Günter Krings (CDU). Von Stefan Rehder