Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen die vom Bundestag verabschiedete Armenien-Resolution abgewiesen. Es sei „nicht ausreichend dargelegt“, weshalb Grundrechte verletzt sein sollten, heißt es in einem der acht Beschlüsse, den das Gericht am Montag beispielhaft veröffentlichte. Eine solche Möglichkeit sei „auch nicht ersichtlich“ (Az. 2 BvR 1383/16). In ihrer Erklärung bezeichnen die Abgeordneten die Massaker an bis zu 1,5 Millionen Armeniern in den Jahren 1915/16 als „Völkermord“. Das wird von der Türkei vehement abgelehnt. Die Resolution hatte das Verhältnis zwischen Berlin und Ankara schwer belastet.