Karlsruhe/Berlin/Brüssel (DT/dpa/sb) Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Das Urteil sei „keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“. Es dürfe bei den Zahlungen keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die drei Verfassungsbeschwerden von EU-Kritikern gegen die politischen Beschlüsse von 2010 blieben damit weitgehend erfolglos.
Karlsruhe billigt Euro-Rettung
Deutsches Bundesverfassungsgericht segnet Rettungsschirm und Griechenland-Hilfe ab, stärkt aber Mitwirkung des Bundestags