Karlsruhe (DT/KNA) Die Strafbestimmung des hessischen Schulrechts für den dauerhaften Entzug eines Kindes von der Schulpflicht ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem gestern in Karlsruhe vorgelegten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Eine Verfassungsbeschwerde von Eltern, die ihre Kinder vom Schulbesuch abhielten, nahm das Gericht daher nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerde führenden Eltern hatten ihre neun Kinder im eigenen Haushalt unterrichtet.