Am 26. Oktober fand in Berlin der Landesparteitag der SPD statt. Zur Abstimmung standen unter anderem ein Antrag der Kreisdelegiertenversammlung Steglitz-Zehlendorf (170/ II / 2019) und ein fast gleichlautender der Jusos (186 / II / 2019), jeweils mit dem Titel „Pro Choice statt Pro Femina“. Mit beiden Anträgen wurde gefordert, der Parteitag möge beschließen, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aufzufordern, sämtliche Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin „aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB § 219 (2) und das Schwangerschaftskonflikt-gesetz Absatz 2, ,Schwangerschaftskonfliktberatung‘ §§ 5 ff.
Berlin
Jenseits von Recht und Gesetz
Die Berliner SPD offenbarte bei ihrem Parteitag mit Anträgen zu "Pro Femina" ihre Unkenntnis des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und blamiert sich so bis auf die Knochen.