Berlin (DT/dpa) Gewaltbereite Islamisten sollen künftig durch den Entzug ihres Personalausweises an der Ausreise in Kampfgebiete etwa in Syrien und Irak gehindert werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Die deutschen Behörden sollen Verdächtigen demnach für bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen können. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Für die Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst zahlen. Bislang ist es lediglich möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen – nicht aber den Personalausweis.