Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Seite 5) bestätigt, was zu befürchten war: Es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der ehemalige Kanzler der Katholischen Universität Eichstätt, Gottfried von der Heydte, Gelder in sechsstelliger Höhe abzweigte und nach eigenem Gutdünken verwendete. Dass sich von der Heydte nicht privat bereicherte, spielte für die Richterin keine Rolle. Entscheidend war, dass die Fakultäten, denen die Gelder zugestanden hätten, geprellt wurden.