Die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung steht bevor. Die Pflegestärkungsgesetze bringen 2017 viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die wohl sichtbarste Veränderung findet in der Unterteilung des Ausmaßes von Pflegebedürftigkeit statt; die bisherigen drei Pflegestufen werden ab Januar 2017 durch fünf sogenannte Pflegegrade ersetzt. Für die Versicherten und vor allem für diejenigen, die bereits Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten, gibt es dabei gleich zwei gute Nachrichten: Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird es einen Bestandsschutz geben, der ihnen garantieren soll, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern werden. Außerdem erfolgt die Überführung in die ...
Gröhes Reform der Pflege
Erhebliche Mehrleistungen – Bestandsschutz für bisherige Leistungsbezieher. Von Robert Luchs