In der Schweiz werden Organspenden nicht nur nach dem klassischen Hirntodkriterium durchgeführt, sondern auch zu 13,5 Prozent (2016) nach Herz-Kreislaufstillstand. Den meisten in der Schweiz lebenden Personen mit einem Organspendeausweis ist das gar nicht bewusst. Mit der Begründung, die Todesfeststellung sei unsicher, lehnt die Deutsche Bundesärztekammer die Organentnahme nach Herz-Kreislaufstillstand ab. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, der Ethikrat und die Deutsche Bischofskonferenz haben dieselbe Auffassung.
Gastkommentar: Verhältnisse wie in Belgien?
Von Roland Graf