Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass geschiedene Alleinerziehende eine Vollzeitstelle annehmen müssen, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Als direkt betroffene Großmutter mit drei Enkelkindern von zwei alleinerziehenden Töchtern halte ich diese Regelung für eine Zumutung. Kinder haben auch ein Recht und einen Anspruch auf Zeit mit dem betreuenden Elternteil. Das Urteil des Gerichtshof lässt jegliche Wertschätzung für die Erziehungsarbeit vermissen.
Gastkommentar: Unzumutbare Doppelbelastung
Von Gudrun André