Anfang Juli wird der Deutsche Bundestag in Erster Lesung mehrere interfraktionelle Gruppenanträge zur rechtlichen Neuregelung der Beihilfe zum Suizid beraten. Bisher liegen vier fraktionsübergreifende Anträge mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung vor. Ein Vorschlag (Dörfliner, Sensburg) will die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich, also auch für Angehörige und Nahestehende, unter Strafe stellen. Ein anderer (Künast) schlägt eine positive Regelung der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung vor bei einem Nein zur gewerbsmäßigen Form. Dem Arzt käme in diesem Entwurf die Rolle des Helfers zur Selbsttötung zu. Vor allem diese gesetzliche Normierung des ärztlich assistierten Suizids hätte unübersehbare Konsequenzen für die Haltung und das ...
Gastkommentar: Eine vernünftige Lösung
Von Winfried Hardinghaus