Viele Medien frohlocken: "Erfolg für Familie mit zwei Müttern" (Tagesschau) und "Regenbogenfamilien EU-weit anerkannt" (Frankfurter Rundschau). Jubel auch beim deutschen Schwulen- und Lesbenverband (LSVD). Was ist geschehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag im Fall eines minderjährigen Kindes, in dessen spanischer Geburtsurkunde zwei Frauen - eine Britin und eine Bulgarin - als Eltern angegeben sind, diesem Kind sei auch ein bulgarischer Reisepass auszustellen. Und zwar mit dem Nachnamen, der in der spanischen Geburtsurkunde genannt ist.
Luxemburg
Freie Fahrt für "Regenbogenfamilien"
Ein britisch-bulgarisches Lesbenpaar bringt das Personenstandsrecht ins Wanken. Doch das Urteil aus Luxemburg steht auf tönernen Füßen.