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Freie Fahrt für "Regenbogenfamilien"

Ein britisch-bulgarisches Lesbenpaar bringt das Personenstandsrecht ins Wanken. Doch das Urteil aus Luxemburg steht auf tönernen Füßen.
Britisch-bulgarisches Lesbenpaar bringt das Personenstandsrecht ins Wanken
Foto: Boris Roessler (dpa) | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Fall eines minderjährigen Kindes, in dessen spanischer Geburtsurkunde zwei Frauen - eine Britin und eine Bulgarin - als Eltern angegeben sind, diesem Kind sei auch ein bulgarischer Reisepass auszustellen.

Viele Medien frohlocken: "Erfolg für Familie mit zwei Müttern" (Tagesschau) und "Regenbogenfamilien EU-weit anerkannt" (Frankfurter Rundschau). Jubel auch beim deutschen Schwulen- und Lesbenverband (LSVD). Was ist geschehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag im Fall eines minderjährigen Kindes, in dessen spanischer Geburtsurkunde zwei Frauen - eine Britin und eine Bulgarin - als Eltern angegeben sind, diesem Kind sei auch ein bulgarischer Reisepass auszustellen. Und zwar mit dem Nachnamen, der in der spanischen Geburtsurkunde genannt ist.

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