Viele Medien frohlocken: "Erfolg für Familie mit zwei Müttern" (Tagesschau) und "Regenbogenfamilien EU-weit anerkannt" (Frankfurter Rundschau). Jubel auch beim deutschen Schwulen- und Lesbenverband (LSVD). Was ist geschehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag im Fall eines minderjährigen Kindes, in dessen spanischer Geburtsurkunde zwei Frauen - eine Britin und eine Bulgarin - als Eltern angegeben sind, diesem Kind sei auch ein bulgarischer Reisepass auszustellen. Und zwar mit dem Nachnamen, der in der spanischen Geburtsurkunde genannt ist.
Freie Fahrt für "Regenbogenfamilien"
Ein britisch-bulgarisches Lesbenpaar bringt das Personenstandsrecht ins Wanken. Doch das Urteil aus Luxemburg steht auf tönernen Füßen.
