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EU-Insolvenzordnung nötig

An einem Schuldenschnitt für Griechenland kommt man nicht mehr vorbei. Von Reinhard Nixdorf
Foto: dpa | So sehr sich die Griechen auch wehren: Ihr Land muss sich einer ökonomischen Rosskur unterziehen.

Wenn ein Unternehmen pleite gegangen ist, muss es beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren beantragen. Dann veräußert der Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Aber was machen Staaten, denen der Bankrott droht? Diese Frage muss sich derzeit die griechische Regierung stellen – und sie interessiert auch die übrigen Euro-Länder. Die Fakten: Das griechische Leistungsbilanzdefizit liegt bei elf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dieses Defizit muss durch Kapitalimporte finanziert werden. Doch die Märkte sind kaum noch bereit, das notwendige Geld bereit zu stellen - höchstens zu einem Zinssatz von zehn bis fünfzehn Prozent.

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