Welches Recht ist übergeordnet: das nationale Recht oder das EU-Recht? Für keines der Mitgliedsländer der Europäischen Union ist diese Frage einfach und grundsätzlich zu beantworten. Es kommt auf den einzelnen Fall an, die konkrete juristische Fragestellung. Woran jedoch kein Zweifel besteht: kein EU-Mitgliedsland kann innerhalb seiner Grenzen die demokratische Gewaltenteilung aufheben, indem zum Beispiel Regierungspolitiker die ihnen angenehmsten Richter einsetzen. Genau dies ist nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes in Polen geschehen – mit Beginn der PiS-Regierungszeit vor sechs Jahren und der von PiS eingeleiteten Justizreform.
Warschau/Polen
EU à la carte?
Der Streit zwischen der polnischen Regierung und Brüssel scheint zu eskalieren.