Welches Recht ist übergeordnet: das nationale Recht oder das EU-Recht? Für keines der Mitgliedsländer der Europäischen Union ist diese Frage einfach und grundsätzlich zu beantworten. Es kommt auf den einzelnen Fall an, die konkrete juristische Fragestellung. Woran jedoch kein Zweifel besteht: kein EU-Mitgliedsland kann innerhalb seiner Grenzen die demokratische Gewaltenteilung aufheben, indem zum Beispiel Regierungspolitiker die ihnen angenehmsten Richter einsetzen.
EU à la carte?
Der Streit zwischen der polnischen Regierung und Brüssel scheint zu eskalieren.
