Herr Antretter, der vergangene Woche präsentierte Gesetzentwurf will die in Deutschland bislang erlaubte Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen. Sie stellt das nicht zufrieden, warum? Weil es so ja gar nicht ist. Wenn Sie sich anschauen, wer davon alles ausgenommen wird – Angehörige, Nahestehende, Ärzte –, kann von einem echten Verbot doch keine Rede sein. In Wirklichkeit würde, wenn der Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit fände, die derzeit von wenigen Sterbehilfevereinen praktizierte Suizidhilfe nur in andere Hände verlegt. In die von vielen Ärzten nämlich. Etwas, was sich rund 70 Prozent der Bürger Umfragen zufolge wünschen ... Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Ergebnis von Umfragen meist davon abhängt, wie ...
„Ethik des Helfens führt nach Hadamar“
Der Gesetzentwurf der vier Hochschullehrer ebne der Euthanasie den Weg, befürchtet der Ehrenvorsitzende der Lebenshilfe Robert Antretter (SPD), der auch Mitglied der Bayerischen Ethikkommission ist. Von Stefan Rehder