Herr Professor Benedict, ist Ihrer Einschätzung nach die Homo-„Ehe“ verfassungswidrig? Man spricht, soweit ich sehe, heute vorzugsweise nicht mehr von einer Homo-„Ehe“, sondern von einer „Ehe für alle“. Dieser Begriff ist freilich zu weit. Ausgeschlossen bleiben ja, zumindest vorerst, Ehen unter nächsten Verwandten, von polyamourösen Beziehungen oder die Idee der Polygamie. Geregelt wurde die Möglichkeit, dass nun auch homosexuelle Paare eine Ehe eingehen können. Aber bereits dieser Schritt ist, so wie er beschritten wurde, nicht nur aus meiner Sicht verfassungswidrig. Der Bundestag hat mit einfacher Parlamentsmehrheit kurzerhand die Definition der „Ehe“ in § 1353 des Bürgerlichen ...
Politik
Entscheidend sind die Richter
Jura-Professor Jörg Benedict hält die Homo-„Ehe“ für verfassungswidrig. Von Sebastian Sasse