München (DT/dpa) Eltern haften auch für die Internet-Aktivitäten ihrer Kinder. Das hat das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzurteil klargestellt (Az.: 07 O 16402/07). Dessen 7. Zivilkammer gab der Klage einer Fotografin gegen die Eltern einer 16-Jährigen statt, die Fotos von der Homepage der Klägerin kopiert und ein daraus erstelltes Video ins Internet gestellt hatte. Die elterliche Aufsichtspflicht gelte auch für das Internet, stellten die Richter klar. Über die Höhe des fälligen Schadenersatzes für die Verletzung der Urheberrechte wird in einem weiteren Verfahren entschieden.