Das Ergebnis der INSA-Umfrage, nach dem eine breite Mehrheit der Deutschen Abtreibungen nicht mehr als Straftat betrachten wollen, zeigt vor allem eins: Die deutsche Abtreibungsgesetzgebung ist hoch kompliziert. Wer hier nach Zustimmung oder Ablehnung fragt, muss dem Rechnung tragen. Nur so ist zu erklären, dass innerhalb weniger Wochen zwei Umfragen zur Abschaffung des § 218 diametral entgegengesetzte Ergebnisse erzielten. In der vergangenen Woche veröffentlichte das ZDF-Magazin Frontal 21 die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen zur Abtreibungsgesetzgebung. Die Frage lautete: „Aktuell ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch verboten und nur bei ...
Eine verkürzte Frage liefert ein verzerrtes Meinungsbild
Die deutsche Abtreibungsgesetzgebung ist hoch kompliziert. Wer hier nach Zustimmung oder Ablehnung fragt, muss dem Rechnung tragen.
