Kein Gesetzentwurf in Brandenburg ist im Moment so umstritten wie die geplanten Änderungen des Bestattungsrechts. Am kommenden Freitag wird voraussichtlich abgestimmt werden. Der Fraktionszwang wird dann aufgehoben sein, da es eine Gewissensentscheidung ist. Es geht um zwei Punkte, die die Gemüter erhitzen. So möchte der Gesetzentwurf ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm bei Totgeburten festlegen, damit eine Bestattungspflicht besteht. Die Kirchen widersprechen. „Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt.“, sagt Berlins Erzbischof Heiner Koch. Die Erfahrung in der Seelsorge zeigten, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. „Eltern brauchen einen Ort zum ...
Die Würde der Toten
Brandenburg diskutiert ein neues Bestattungsgesetz – Es geht vor allem um Totgeburten. Von Stefan Rochow