Der Richter hat es sich nicht leicht gemacht. In seinem Urteil am 8.11. listet er die Fakten auf: Am 30.10. wurde mit Zustimmung der Eltern die Verlegung von Indi ins Hospiz vorbereitet – sie hätten sie auch nach Hause holen dürfen. Indis Gesundheitszustand verschlechterte sich Anfang November, von notwendigen Intensiv-Maßnahmen nach der angeordneten Beendigung der künstlichen Beatmung ist die Rede. Seit dem 9.10. befand sich das Mädchen in kontinuierlicher Sedierung. Diese Maßnahme wird in der Regel ergriffen, wenn Krankheiten nicht mehr therapierbar sind und die Patienten massiv leiden, um (meist im Sterbeprozess) Stress, Übelkeit, Angst und Schmerzen zu vermeiden. Tödlicher Verlauf meist im ersten Lebensjahr Ein Krankenhaus in ...
Gastbeitrag
Die Lehren aus dem Fall Indi Gregory
Der Fall des jüngst verstorbenen britischen Kleinkindes offenbart medizinische und systemische Grenzen, schreibt Alexandra Linder.