Sie wollen am bisherigen Stichtag im Stammzellgesetz festhalten. Warum? Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Die überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung und auch in der Politik ist bisher der Meinung, dass am Embryonenschutz nicht gerüttelt werden soll. Der Geist der jetzigen Stichtagsregelung ist eine einmalige Ausnahme vom Grundsatz, mit entsprechend strengen Auflagen und Begründungen. Eine Verschiebung, und es würde zwangsläufig nicht bei einer bleiben, würde den Einmaligkeitscharakter der Regelung aushöhlen – mit Folgen für den Lebensschutz insgesamt. Inwiefern? Die Wirkung und Glaubwürdigkeit solcher Grenzziehungen würden generell erschüttert. Schon bald hätten wir ...
„Die Kirche sollte Kompromisse nicht verächtlich machen“
Alois Glück, Vorsitzender der CSU-Grundsatzkommission, über die Stammzelldebatte und die kirchlichen Reaktionen darauf