Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kann sich eine teilweise Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts vorstellen. Auch wenn der Rat der EKD an einer Beratungspflicht festhalten will: In dem achtseitigen, teilweise verschwurbelt formulierten Dokument stecken knallharte Liberalisierungsvorschläge. Statt ab dem ersten Tag sollte künftig „spätestens“ ab der 22. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein. Der Rat der EKD geht unter anderem von einer „kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen“ aus.
Die EKD trägt zur Spaltung bei
Die Evangelische Kirche in Deutschland kündigt beim Lebensschutz Kompromisse auf, kritisiert IDEA-Ko-Leiterin Daniela Städter.
