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Die EKD trägt zur Spaltung bei

Die Evangelische Kirche in Deutschland kündigt beim Lebensschutz Kompromisse auf, kritisiert IDEA-Ko-Leiterin Daniela Städter.
Demonstration für die Streichung von §218
Foto: Aaron Karasek via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die EKD will den Abtreibungsparagraph abschaffen und plädiert stattdessen für eine Fristenregelung. „Spätestens“ ab der 22. Schwangerschaftswoche soll eine Abtreibung strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kann sich eine teilweise Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts vorstellen. Auch wenn der Rat der EKD an einer Beratungspflicht festhalten will: In dem achtseitigen, teilweise verschwurbelt formulierten Dokument stecken knallharte Liberalisierungsvorschläge. Statt ab dem ersten Tag sollte künftig „spätestens“ ab der 22. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein. Der Rat der EKD geht unter anderem von einer „kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen“ aus.

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