Von Stefan Rehder Vergangene Woche haben wir uns hier geweigert, Nichtwähler in Schutz zu nehmen und behauptet, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, sei eine Tugendpflicht. Eine, von der es auch dann keinen Dispens gebe, wenn der mit zwei Stimmen ausstaffierte Bürger auf dem vorgelegten Stimmzettel kein Angebot findet, das zu unterstützen er mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Obgleich wir weit entfernt davon sind, davon etwas zurücknehmen zu wollen, hat uns das Thema doch keine Ruhe gelassen. Schweißgebadet wachen wir seitdem nachts auf und fragen uns, ob wir nicht zu unbarmherzig mit den Nichtwählern umgesprungen sind? Hätten wir nicht in einer Gesellschaft, die klare Worte nicht mal mehr von der Kanzel zu hören bekommt, deutlicher ...
Die angereichte Lanze
Warum Wähler sich auch für die Ideen von Nichtwählern stark machen sollten